Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Besitz, die Vermietung sowie das Verleasen von medizinischen Geräten aller Art sowie nicht-ärztliche Dienstleistungen und Beratungen für Arztpraxen und sonstige medizinische Einrichtungen.
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Verwaltung von Wohnungseigentum sowie hiermit in Verbindung stehende Tätigkeiten. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, sind ausgeschlossen.