Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die An- und Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen, Grundstücken und Gebäuden, die Vermittlung von Baufinanzierungen und Versicherungen, Maklergeschäfte mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung von Geschäften, die von § 34 c GewO umfasst werden.