Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und sukzessive Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere: die Entwicklung und Umsetzung von Vermarktungsstrategien; die Entwicklung und Umsetzung von Vertriebskonzepten; Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung bei strategischen Entscheidungen; Unterstützung bei der Positionierung
ausländischer Firmen am deutschen Markt; Erarbeitung von Optimierungskonzepten; Controlling.