Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb oder die Geschäftsbesorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Altenpflege und von Kureinrichtungen sowie die Verwaltung oder die Verwertung der vorgenannten Einrichtungen. Dies umfasst insbesondere die Übernahme der Betreibung und der Geschäftsbesorgung für Einrichtungen, die wesentlich der Unterbringung, Betreuung und Pflege von Senioren und Pflegebedürftigen, sowie der Unterbringung, Behandlung und Pflege erkrankter Mitbürger gewidmet sind. Die Gesellschaft kann zur Realisierung von Teil- und Vorleistungen zum Unternehmensgegenstand die Dienste spezialisierter Dienstleistungsgesellschaften in Anspruch nehmen.