Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung sämtlicher Leistungen des Hochbaus, Herstellung von Gewerbe- und Wohnbauten, Ausführung sämtlicher Leistungen des Bauhauptgewerbes und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften zu beteiligen, deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen, ferner alle Geschäfte und Maßnahmen zu tätigen, die der Gesellschaft dienen und den Gesellschaftszweck fördern. Ferner: Handel mit Baustoffen.