Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, die von der Gesellschafterversammlung nicht zur Alleinvertretung ermächtigt wurden, so vertreten diese die Gesellschaft jeweils nur gemeinsam mit einem anderen zur Alleinvertretung berechtigten Geschäftsführer.
Gegenstand
Die Förderung von Bildung und Erziehung.
Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch:
-den Betrieb von Kindertagesstätten,
-die ambulante Betreuung und Erziehung von Kindern (z. B. in den Wohnungen der Kinder und in fremdbetriebenen Einrichtungen,)
-die Unterstützung von Eltern in Erziehungs- und Bildungsfragen (z.B. durch Erziehungsberatung).