Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die An- und Vermietung von Gewerbeflächen;
- der Erwerb und die Verwaltung von gewerblichen Immobilien;
- der Ankauf sowie der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über bewegliche Sachen, insbesondere Büromöbel, technische Ausrüstungen aller Art und Kraftfahrzeuge;
- die Beratung anderer Unternehmen
- die Beteiligung an anderen Unternehmen.