Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Grundbesitzes. Beitritt zu Kommanditgesellschaften, die eigenen Grundbesitz verwalten, als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin, u.a. der Stadtboden Grundstücks GmbH & Co. Dritte Betriebs KG. Tätigkeiten, die eine Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung benötigen, sind ausgeschlossen.