Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.
Bauträgertätigkeiten, mithin unter anderem der Erwerb von Liegenschaften oder baulichen Objekten, deren bauliche Entwicklung und Veräußerung einschließlich der Vermittlung der Finanzierung gem. § 34 c Abs. 1 Ziff. 2a der Gewerbeordnung.
2.
Vertrieb von fliegenden Bauten, Sonnensegeln, Membranüberdachungen und verwandten Produkten.