Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software, der Handel mit Hardware und Software und Projekt- und Beratungsleistung im Bereich der Informationstechnologien, ferner die Bereitstellung von Dienstleistungen über das Internet, insbesondere im Bereich der Werbevermarktung, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.