Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herausgabe von Publikationen, Veranstaltung von Kongressen und Seminaren, Entwicklung und Vertrieb von verlagsrelevanten Produkten und Dienstleistungen, Durchführung von
Untersuchungen und Studien, Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen aller Art zur Positionierung der Gattung Zeitung im Medienwettbewerb auf dem Werbe- und Lesemarkt
(Gattungsmarketing), wobei diese Aktivitäten sich mit grundsätzlichen Belangen der
deutschen Zeitungsverlage, die in den Mitgliedsverbänden des Bundesverbandes Deutscher
Zeitungsverleger zusammengeschlossen sind, befassen.