Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb des Grundstücks Schloß Prötzel nebst umliegenden Grundstücken, die Bebauung des Grundstücks mit einer Hotelanlage sowie der Betrieb der Hotelanlage; der Erwerb und Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung. Geschäfte, die einer Genehmigung gemäß § 34c GewO bedürfen, sind ausgeschlossen.