Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen, Kontieren, Erfassen, Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle, ihre Auswertung und damit in Zusammenhang stehender Aufgaben.
Halten und Verwalten von Grundbesitz.
Handel einschließlich Ein- und Ausfuhr mit Waren aller Art.