Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Halten und Verwaltung von Beteiligungen und Finanzanlagen jeglicher Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie Beratung von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, in Management-, Markt- und Technologiefragen sowie begleitende Beratung bei Unternehmensstrukturierungen. Ausgeschlossen sind rechts- und steuerberatende Tätigkeiten.