Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, der Vertrieb und die Bearbeitung von Bild- und Tonträgern. Ferner der Vertrieb von Rechten, insbesondere Urheberrechten für Werke der Tonkunst sowie Literatur deutschen sowie ausländischen Ursprungs; der Druck, Vertrieb und die sonstige Auswertung von Werken der Tonkunst und der Literatur, die Übertragung und Übermittlung an Rechten und solchen Werken; die Herstellung und der Vertrieb in mechanischen Vervielfältigungen.