Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Häusliche Alten- und Kranken- pflege gemäß den Regelungen des SGB XI. Buch sowie SGB V. Buch, unter Beachtung der dazu jeweils erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Ferner: Hilfe im täglichen Leben für ausländische Bürger im Bereich Behörden, Besorgungen und soziale Beratungen, Übersetzungen und Lebenshilfe. Genehmigungs- pflichtige Tätigkeiten werden dabei nicht ausgeübt.