Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken, die Entwicklung und Bebauung sowie die Verwaltung der Grundstücke (auch für Rechnung Dritter) und ihre Veräußerung, Maklertätigkeiten, die Erstellung von Bewertungsgutachten für Immobilien aller Art sowie die Erstellung von Markt- und Standortanalysen unter Einschluss sämtlicher Tätigkeiten nach § 34 c GewO