Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
(1) Die Verwaltung und Verwertung fremden Grundbesitzes sowie der Betrieb und die Bewirtschaftung von Hotels, Apartmentanlagen und sonstigen Beherbergungsbetrieben.
(2) Die Erbringung sonstiger Dienste für Objektbetreuungen in Verbindung mit Beherbergungsbetrieben und Wohnanlagen.
(3) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Tourismus.
Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.