Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb, die Verwaltung und die Vermittlung von Immobilien, Grundstücken, Vermögen sowie von grundstücksgleichen Rechten aus eigenem als auch aus Fremdbestand für Dritte, die Vermittlung von Büroflächen und Wohnraum, die Vermittlung von Bau-, Sanierungsleistungen
sowie Dienstleistungen im Rahmen der Nutzung von Immobilien, Projekt- und Qualitätsmanagement für Dritte im Immobilienbereich, Verwaltung von Wohn- und Geschäftsräumen, Bauträgertätigkeiten sowie Generalübernehmertätigkeiten.