Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Die Beratung von natürlichen und juristischen Personen bei der Vorbereitung, Gründung, Verwaltung und Geschäftsbesorgung von und für Non-Profit-Organisationen, insbesondere gemeinnützigen Körperschaften. Der Geschäftszweck schließt die Übernahme von
Unternehmensberatungs-, Verwaltungs- und Management- Aufgaben jeder Art mit ein.