Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für eigene und für fremde Rechnung, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen
- den Erwerb von Anteilscheinen an einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen
Investmentanteilen, sonstigen öffentlichen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung
der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder
Kommanditgesellschaft, verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft.