Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauträgertätigkeit, die kaufmännisch-finanzielle sowie wirtschaftliche Baubetreuung, die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen, der Immobilienhandel, die Fondsverwaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Hausverwaltung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten.