Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, höchstens aber fünf Personen. Die Gesellschaft wird durch jeweils mindestens zwei Vorstandsmitgliedern oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann allen oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme jeglicher Verwaltungstätigkeit insbesondere im Immobilienbereich. Der Erwerb und die Verwaltung von Grundeigentum und -besitz, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Eröffnung, Führung oder Übernahme von Einzelhandelsgeschäften bzw. Ladengeschäften des Einzelhandels mit Waren verschiedener Art, insbesondere Textilien.