Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Übernahme von Dienstleistungen im Bereich des Marketings und das Buchen laufender Lohn- und Geschäftsvorfälle für Dritte sowie die Vermittlung solcher Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Durchführung von Ausbau- und Sanierungsarbeiten durch Dritte, der Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Tätigkeiten vorbehaltlich eventuell erforderlicher Erlaubnisse nach § 34 c Gewerbeordnung.