Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Bewertung und Handel mit und von Wirtschaftsgütern aller Art im eigenen und im Namen Dritter auf eigene und fremde Rechnung in Deutschland und europäischem Ausland, insbesondere von und mit Mobilien und Immobilien, grundstücks- gleichen Rechten, Autos, Flugzeugen und Schiffen; Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung und Herstellung von Immobilien durch Drittunter- nehmen im eigenen und im Namen Dritter auf eigene und fremde Rechnung; alle sonstigen Tätigkeiten einschließlich Beratung, Beaufsichtigung und Kontrol- le der im Zusammenhang mit dem vorgenannten Gesell- schaftszweck stehenden Betätigungen im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung.