Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Architektenleistungen im Sinne des § 1 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) vom 19.07.1994, GVBl. S. 253, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2001, GVBl. S. 540, sowie sämtliche damit zusammenhängenden berufsrechtlichen zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Erstattung von Gutachten.