Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Entwicklung von sowie der Handel mit eigenen und fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (An- und Verkauf sowie Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) einschließlich Sanierung im Auftrage von Käufern bzw. Bauherren und der Verkauf von schlüsselfertig erstellten Immobilien im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung. Handwerkliche Tätigkeiten werden nicht selbst, sondern durch Subunternehmer durchgeführt. Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Vermittlung von Finanzierungen sowie Verpachtung von Grundstücken.