Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bereich Hochbau insbesondere der Bauplanung, Bauüberwachung und Bauberatung einschließlich der Erstellung von Baugutachten, nicht jedoch die Erbringung von Leistungen im Sinne des § 34 c GewO.