Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Handel mit Feinkost und der Weinhandel im Außerhausverkauf; Betrieb von gastronomischen Einrichtungen nebst branchenüblichen Tätigkeiten (nach Erteilung aller erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen), insbesondere Betrieb des ehemaligen "Weinhauses Huth" sowie Betreiben von Merchandising.