Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation von kulturell und kommerziell orientierten Veranstaltungen/Events/Projekten und Dienstleistungen aller Art einschließlich der Entwicklung und Vermarktung von Konzepten von Marketingevents aller Art, insbesondere von Produktpräsentationen aller Art, die Agenturtätigkeit für freiberuflich tätige Fotografen/Kameraleute und andere selbständig künstlerisch tätige Personen. Der Gegenstand der Agenturtätigkeit des Unternehmens ist im einzelnen die Akquise und die Vermittlung von Aufträgen, deren Bedeutung und Abwicklung sowie die organisatorische Betreuung der Büroorganisation der Vertragspartner. Nicht Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnispflichtige Arbeitsvermittlung.