Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Die Geschäftsführer dürfen nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Geißel Abdichtungstechnik GmbH & Co. KG.