Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Facility- und Projektmanagement; der Erwerb, die Verwaltung und Bewirtschaftung sowie der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Ausführung von handwerksähnlichen Tätigkeiten, insbesondere der Einbau von genormten Bauelementen und auf dem Gebiet von Holz- und Bautenschutz sowie Gebäudeaustrocknung; Ausführung von Hausmeistertätigkeiten. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten nach § 34 a) und c) der Gewerbeordnung.