Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen und deren Mitarbeitern in Fragen der Einrichtung und Insolvenzsicherung von Zeitkonten auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen sowie etwa noch folgender weiterer gesetzlicher Bestimmungen, Vermittlung von und Beratung in Versicherungen und Kapitalanlagen, speziell in in- und ausländischen Investmentfonds, Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck, deren Geschäftsführung sowie deren Vertretung - insbesondere unter Übernahme der unbeschränkten Haftung als persönlich haftender Gesellschafterin.