Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Gewerbeansiedlungs-, Büro-, Einkaufs- und Wohnprojekten; Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Gesellschaften; An- und Verkauf von Grundstücken; Errichtung und Verwaltung von Bauvorhaben; Erwerb und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Erstellung von Gutachten für öffentliche und private Auftraggeber; Vermarktung und Vermietung von Gewerbe-, Büro-, Einzelhandels- und Wohnprojekten; Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen und für fremde Rechnung.