Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die
Unternehmens- und Managementberatung sowie die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen aller Art sowie der Erwerb, der Betrieb und die Bewirtschaftung von Immobilien mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.