Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für Sport- und Wettbetriebe, Beteiligung an Gesellschaften, die Dienstleistungen für Sport- und Wettbetriebe erbringen, Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien verwalten und mit diesen handeln, sowie Beteiligung an Gesellschaften, die sich strategisch an technologieorientierten Unternehmen beteiligen.