Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im- und Export von genehmigungsfreien Gebrauchsgütern aller Art, sowie deren Vertrieb und Verkauf und Vermarktung. Ferner das
Errichten und Betreiben von gastronomischen Einrichtungen aller Art, einschließlich das Errichten und Betreiben von Gaststätten, nach erfolgter Erlaubnis und Genehmigung durch die zuständigen Behörden, das Erbringen von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen Dritten gegenüber, das Vermitteln von Aufträgen an Dienstleistungsunternehmen jeglicher Art (keine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung), sowie der Groß-
und Einzelhandel von genehmigungsfreien Lebensmitteln und Genussgütern aller Art.