Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Der Verlag und der Vertrieb von Büchern, Zeitungen und Druckerzeugnissen aller Art, der Handel mit Hausratsartikeln, Artikeln zur Energieeinsparung und Artikel für den Umweltschutz sowie der Handel mit sonstigen Waren, soweit er nicht einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegt.