Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Winters & Hirsch Real Estate Advisory GmbH & Co. KG, Berlin, deren Gegenstand der Erwerb von Grundstücken, die Entwicklung und Bebauung sowie die Verwaltung der Grundstücke (auch für Rechnung Dritter) und ihre Veräußerung, Maklertätigkeiten, die Erstellung von Bewertungsgutachten für Immobilien aller Art sowie die Erstellung von Markt- und Standortanalysen unter Einschluss sämtlicher Tätigkeiten nach § 34 c GewO ist. Die Gesellschaft ist deutschland- und europaweit tätig.