Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer im Sinne des § 34 c GewO, der Handel mit und die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Verwaltung von Immobilienfondsgesellschaften und Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, die Placierung von Kapital bei Immobilieninvestitionen sowie die Übernahme von Treuhandschaften auf dem Immobiliensektor.