Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die technische und wirtschaftliche Beratung von Fahrzeug- und Schienenfahrzeugherstellern, deren Zulieferern und Betreibern. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung neuer Fahrzeuge und Schienenfahrzeuge oder Teilen davon, die Darstellung und Durchführung von Entwicklungs- und Fertigungsprogrammen sowie von Prozeßabläufen, die Bereitstellung aller erforderlichen Ingenieurleistungen und die Auswahl geeigneter Systempartner. Die technische und wirtschaftliche Beratung sowie die Entwicklung von Beleuchtungskonzepten der Bahnindustrie, von Bahnbetreibern, der Allgemeinindustrie und von Handelsunternehmen einschließlich Vertrieb sowie weiter die Entwicklung, Herstellung und Konfektionierung von technischen Alltagsprodukten einschließlich Vertrieb dieser Produkte.