Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Immobilienprojekten jeder Art sowie insbesondere der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken, deren Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie die Verwaltung und Verwertung im eigenen Namen, des Weiteren die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen, für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstige Nutzungsberechtigten. Die Gesellschaft übt keine eigene Bautätigkeit aus. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft zu fördern.