Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Gestaltung und Verwertung von gegenständlichen Inhalten und nichtgegenständlichen Inhalten in Wort, bild und/oder Ton für künsterlische, redaktionelle, publizistische und/oder werbliche Zwecke, die Weitergabe, Vermittlung und Verbreitung von gegenständlichen Inhalten und nichtgegenständlichen Inhalten in Wort, Bild und/oder Ton durch Publikationen und/oder Veranstaltungen sowie der Betrieb von Veranstaltungsstätten.