Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, die Verwaltung und Vermittlung von Unternehmen sowie Beteiligungen an Unternehmen aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, die damit zusammenhängende Beratungstätigkeit
mit Ausnahme der rechtlichen und steuerlichen Beratung, die Vermittlung von Immobilien, der Ankauf von Forderungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter.