Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, die Bebauung, die Verwaltung und der Verkauf von eigenen Immobilien, insbesondere des Grundstücks Wielandstraße 5. Ferner das Bauträgergeschäft als erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34 c GewO. Andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.