Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Umfassende betriebswirtschaftliche Beratung kleiner und mittlerer Betriebe, Freiberufler, Existenzgründer bei Gründung, Finanzierung, Aufbau und Verbesserung der kaufmännischen Organisation, Einsatz von Informationstechnik, Strategieberatung.
Die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz sowie von Wohnungseigentümergemeinschaften, ausgenommen sind Geschäfte, die der Zulassung nach § 34 c der Gewerbeordnung bedürfen.