Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Betreuung von Unternehmen in den Bereichen Personalmanagement, Qualitätsmanagement und Kommunikationsmanagement, Dienstleistung und Schulung jeder Art im EDV-Bereich und verwandte Geschäfte - ausgenommen handwerkliche Dienstleistungen; die Betreuung und Verwaltung von Berufsausübungsgemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren der Heilberufe; die Betreuung und Verwaltung von geschlossenen Immobilienfonds-Gesellschaften sowie die Finanzierungs- und Immobilienvermittlung gem. § 34 c 1 Gewerbeordnung (GewO). Tätigkeiten gem. KWG sind ausgeschlossen.