Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und Häusern sowie Serviceleistungen wie
- die Glas- und Gebäudereinigung nach Hausfrauenart;
- die Hausmeistertätigkeit mit Kleinstreparaturen für die Hauswartung;
- die Pflege von Garten- und Grünanlagen sowie
- der Winterdienst (Eis- und Schneebeseitigung) und
Tätigkeiten nach § 34c Absatz 1 Abschnitt 1a der Gewerbeordnung.