Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und
darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter
abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, Planung, Realisierung und Vermarktung auf eigene Rechnung oder im Auftrage Dritter von Projekten zur Grundstücksentwicklung und -erschließung, der Immobilienverwertung, Neupositionierung und Privatisierung öffentlichen Immobilienvermögens, der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Immobilien im In- und Ausland und die Bestellung von Grundpfandrechten daran.
Planung und Vertrieb von Bodensystemen sowie Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Baustellenserviceleistungen, im privaten und gewerblichen Bau.