Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Produktion, der Erwerb, die Auswertung, der Vertrieb und Verleih von Filmen aller Art für Kino und Fernsehen, Film- und Fernsehrechte aller Art, Videoprogrammrechte und ähnliche Rechte. Die
Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere auch ein Kino oder einen Kinoverleih betreiben und alle hierfür erforderlichen Dienstleistungen vornehmen. Des weiteren kann sie sich
an allen Projekten und Unternehmungen der Medien- und Entertainmentbranche beteiligen, vor allem an solchen, die synergetische Effekte zu anderen
Tätigkeitsfeldern des Unternehmensgegenstandes ermöglichen (z. B. Soundtracks, Merchandising etc.).